Die Hinweisgeber Meldestelle (HinSchG)
Bei Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien oder dem Verdacht eines Verstoßes bieten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie externen Dritten die Möglichkeit dies zu melden.
Meldethemen:
- Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Verstöße im Bereich Bilanzierung/ Buchführung
- Geldwäsche
- Umweltdelikte
- Menschenrechtsverletzungen
- Strafbares oder ordnungswidriges Verhalten
- Interessenkonflikte, Korruption, Bestechung
- Wettbewerbswidrige Absprachen
- etc.
Meldestelle:
hinweisgebermeldestelle@laux-management.de
Zum Schutz des Hinweisgebers werden alle eingehenden Hinweise streng vertraulich behandelt!
Achtung: Wer bewusst und gewollt falsche Hinweise meldet, kann sich strafbar machen.
Ehrverletzungen wie Verleumdung und Beleidigungen, sowie die falsche Verdächtigung einer anderen Person oder das Vortäuschen einer Straftat stellen auch Straftaten nach dem StGB §§145d, 164 und 185 bis 189 dar.